Die Verträge zum DMP KHK wurden zum 01.04.2018 angepasst. Die wesentliche inhaltliche Änderung war die Herausnahme des Zusatzmoduls Herzinsuffizienz. Inhaltlich sind die Verträge zum DMP KHK mit der AOK Baden-Württemberg und den Verbänden (vdek, BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft) nach wie vor gleichlautend.
Für alle bisher bereits teilnehmenden Rehabilitationseinrichtungen ist eine erneute Teilnahmeerklärung nicht notwendig.
Für Rehabilitationseinrichtungen, die neu am Rahmenvertrag DMP KHK teilnehmen möchten, ist das Ausfüllen von zwei Teilnahmeerklärungen notwendig, um mit allen Krankenkassenverbänden am DMP KHK teilzunehmen.